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Batterieverordnung

"Gemäß § 10 Abs. 1 des Batteriegesetzes (BattG) sind wir verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn Sie zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgeben. Das Pfand wird von uns bei Rückgabe einer Fahrzeug-Altbatterie oder dem Nachweis der ordentlichene Entsorgung erstattet."

Hinweis gemäß Batteriegesetz

Da in unseren Sendungen Batterien und Akkus enthalten sein können, sind wir nach dem Batteriegesetz (BattG) verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:

Batterien und Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden, sondern Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus gesetzlich verpflichtet. Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder Ihre Gesundheit schädigen können. Batterien enthalten aber auch wichtige Rohstoffe wie z.B. Eisen, Zink, Mangan oder Nickel und können verwertet werden. Sie können die Batterien nach Gebrauch entweder ans uns zurücksenden oder in unmittelbarer Nähe (z.B. im Handel oder in kommunalen Sammelstellen oder in unserem Versandlager) unentgeltlich zurückgeben. Die Abgabe in Verkaufsstellen ist dabei auf für Endnutzer für die Entsorgung übliche Mengen sowie solche Altbatterien beschränkt, die der Vertreiber als Neubatterien in seinem Sortiment führt oder geführt hat.

Das Zeichen mit der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass Sie Batterien und Akkus nicht im Hausmüll entsorgen dürfen. Unter diesen Zeichen finden Sie zusätzlich nachstehende Symbole mit folgender Bedeutung:

Pb:       Batterie enthält Blei

Cd:       Batterie enthält Cadmium

Hg:      Batterie enthält Quecksilber

EU Verordnung 2019/1148

Die neue EU-Verordnung tritt ab dem 01.02.2021 in Kraft. Diese beschränkt den Vertrieb von Gefahrstoffen, zu denen auch Schwefelsäure gehört. Schwefelsäure wird als Batteriesäure in herkömmlichen Bleisäurebatterien eingesetzt.

Die EU-Verordnung 2019/1148 besagt, dass ab dem 01.02.2021 keine Batteriesäure mehr an Endverbraucher verkauft werden darf. Dies betrifft insbesondere Batterien mit Säurepacks, welche separat mitgeliefert werden. Auch einzeln gelieferte Säure und Säurepacks dürfen nicht mehr verkauft werden.