Batteriepfand und Entsorgung
Batteriepfand und Altbatterie-Rückgabe
Batteriepfand für Starterbatterien
Beim Verkauf von Starterbatterien an Endverbraucher erheben wir gemäß § 19 BattDG ein Pfand in Höhe von 7,50 € einschließlich Umsatzsteuer je Starterbatterie, sofern beim Kauf keine gebrauchte Starterbatterie zurückgegeben wird.
Rückgabe gebrauchter Starterbatterien
Gebrauchte Starterbatterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden.
Sie können Ihre gebrauchte Starterbatterie kostenlos bei einer geeigneten Rücknahmestelle, beispielsweise einem teilnehmenden Wertstoff- oder Recyclinghof oder einem zur Rücknahme berechtigten Händler, abgeben.
Bitte erkundigen Sie sich vorab bei der jeweiligen Stelle, ob Starterbatterien angenommen werden und ob ein schriftlicher oder elektronischer Rückgabenachweis ausgestellt werden kann.
Eine Rücksendung gebrauchter Starterbatterien per gewöhnlichem Paketversand ist aufgrund der Gefahrgutvorschriften nur mit ausreichender Kennzeichnung möglich.
Erstattung des Batteriepfands
Wenn Sie Ihre gebrauchte Starterbatterie bei einer geeigneten Rücknahmestelle abgeben, lassen Sie sich bitte bestätigen, dass die Batterie zurückgenommen wurde, ohne dass Ihnen das Pfand erstattet wurde.
Senden Sie uns diesen schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweis zur Prüfung zu. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen erstatten wir Ihnen das Batteriepfand in Höhe von 7,50 €.
Der Rückgabenachweis darf zum Zeitpunkt seiner Vorlage nicht älter als zwei Wochen sein.
Gesetzliche Grundlage
Die Rücknahme- und Pfandregelungen richten sich nach §§ 18 und 19 des Batterierecht-Durchführungsgesetzes (BattDG).
Weitere Informationen finden Sie im Batterierecht-Durchführungsgesetz.